Universitätsarchiv Tübingen
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Bis in das 19. Jahrhunderts wurden die Bedürfnisse der Universität in erster Linie aus dem Vermögen bestritten, mit dem sie bei ihrer Gründung ausgestattet worden war und das auch von ihr selbst verwaltet wurde.
1811 wurde die Verwaltung des Universitätsfonds der staatlichen Finanzverwaltung übertragen, zugleich die Ausübung der damit verbundenen Patronatsrechte durch den Senat aufgehoben. 1819 erhielt die Universität diese Rechte jedoch zurück und behielt sie bis zum Ende der Monarchie. Die Verwaltung des Universitätsvermögens ging von den bisher zuständigen Universitätsorganen auf das Universitätskameralamt über. Es unterstand der Oberaufsicht der Sektion der Krondomainen. 1825 nahm die Staatsfinanzverwaltung die Verwaltung unmittelbar wahr, soweit es sich um Grundeigentum und Gefälle handelte. Die Stiftungsfonds verblieben jedoch weiterhin im Eigentum der Universität, der Fakultäten und Institute, auch als die Zuständigkeit im Jahre 1828 an das Finanzdepartment überging.
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